Aktuell betreuen wir über 1.500 Eigentümer und deren Immobilien.

Sehen Sie hier unsere Leistungen als zertifizierte Hausverwalter und profitieren Sie von unserer jahrelangen Erfahrung!

Generelle Leistungen

  • Regelmäßiges Begehen Ihrer Liegenschaften durch uns
  • Werterhaltende Überwachung des bautechnischen Zustandes Ihrer Immobilie
  • Organisation der Wartungs- und Lieferverträge (z. B. rund um die Heizung)
  • Bewertung der erforderlichen Maßnahmen zur Instandsetzung und Instandhaltung
  • Bei Bedarf Prüfung durch einen Bauingenieur
  • Einholung von Angeboten, Vergabe und Ausführung der Maßnahmen
  • Kostenkontrolle der Lieferanten-, Dienstleistungs- und Instandhaltungsrechnungen
  • Personalmanagement (z. B. Hausmeister, Gärtner, Gebäudereinigung)
  • Vertretung Ihrer Interessen bei Versicherungen, Gemeinden etc.
  • Kontrolle der Hausordnung und der Sicherheitseinrichtung
  • Geltendmachung Ihrer gerichtlichen und außergerichtlichen Ansprüche, sofern Sie uns dazu ermächtigen
  • Übersichtliche, ordnungsgemäße, kaufmännische Buchführung
  • Gestaltung des Zahlungsverkehrs

Die Leistungen der Wohnungseigentümer-
verwaltung (WEG)

  • Einberufung der Eigentümerversammlung und erstellen der Protokolle
  • Durchführung der Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft
  • Treuhänderische Verwaltung der Gelder der Eigentümergemeinschaft
  • Professionelle Erstellung der Jahresabrechnung und Wirtschaftspläne
  • Vermietung und Verkauf einzelner Einheiten

Die Leistungen unserer Mietbetreuung

  • Mietersuche/-auswahl
  • Mieterhöhung
  • Wohnungsübergabe
  • Abmahnung
  • Mängel-/Problem- und Schlichtungsservice
  • Mietverträge
  • Wohnungsabnahme
  • Ordnung
  • Kündigung
  • Schufa-Auskünfte der Mietinteressenten

Gesetzliche Grundlagen

Bei der Verwaltung von Mietshäusern ist das BGB die gesetzliche Grundlage. Im Fall von Eigentumswohnungen zeigt das Wohnungseigentumsgesetz die Mindestleistungen des Verwalters auf (§ 27 WEG). Die gesetzlichen Regelungen werden im Normalfall durch einen Verwaltervertrag ergänzt, der die Einzelheiten regelt.

Grundleistungen

Um einen Bezug zu der erwarteten Leistung für das vereinbarte Verwalterhonorar zu erhalten, unterscheiden alle Verwalterverträge zwischen Grundleistungen und Zusatzleistungen (auch als besondere Leistungen, Mehrleistungen, Sonderleistungen bezeichnet). Mit der regelmäßig gezahlten Verwaltervergütung sind die Grundleistungen abgedeckt. Deshalb sollten diese Leistungen möglichst detailliert aufgeführt sein.

Zusatzleistungen

Zusatzleistungen werden üblicherweise für Arbeiten vereinbart, welche nicht permanent anfallen, z.B. Gerichtsverfahren, größere Baumaßnahmen etc.

Honorar

Das Honorar des Verwalters hängt von der Art der Tätigkeit ab. In der Mietobjektverwaltung sind Sätze von 3,5% bis 8% der Bruttomiete üblich. In der Wohnungseigentumsverwaltung hängt die Verwaltervergütung nicht von der Miete, sondern von der Größe der Wohnanlage ab.
Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot – nutzen Sie dazu bitte unser Kontaktformular.