Dreizimmerwohnung mit Terrasse - besonders günstige Miete - nur mit Wohnberechtigungsschein möglich

Grundriss
Objektart
Wohnung
Objekttyp
Etagenwohnung
Vermarktungsart
Miete
PLZ
74597
Ort
Stimpfach
ImmoNr
2026-00784
Wohnfläche
ca. 75 m²
Nutzfläche
ca. 4 m²
Anzahl Zimmer
3
Anzahl Badezimmer
1
Kaltmiete
631,00 €
Baujahr
2026
Endenergiebedarf
8,9 kWh/(m²a)
Energieausweis
Bedarfsausweis
Energieausweis gültig bis
22.02.2035
Energieeffizienzklasse
A+
Kaution
1.262,00 €
wesentlicher Energieträger
Elektro

Beschreibung

Zur Vermietung steht eine moderne 3 Zimmer-Erdgeschosswohnung als Erstbezug. Die Wohnung überzeugt durch ihre hochwertige Ausstattung, den durchdachten Grundriss und eine helle, freundliche Atmosphäre

Lage

Stimpfach ist eine Gemeinde im Landkreis Schwäbisch Hall im Nordosten Baden-Württembergs.
Die Wohnlage ist verkehrsgünstig und dennoch ruhig gelegen. Die unmittelbare Umgebung lädt zu schönen Spaziergängen in der Natur ein.
Stimpfach liegt ca. 10 km südlich von Crailsheim. Die Dinge des täglichen Bedarfs wie Arztpraxen, Kindertagesstätten, Schulen, Bankfilialen und Supermärkte sind gut zu erreichen.

Ebenso ist in der Nähe ein reichhaltiges Freizeitangebot mit ortsansässigen Vereinen sowie der Reiglersbach Stausee, der im Sommer ein beliebter Badesee ist und man kann dem Alltag dorthin entfliehen.

Karte

Ausstattung

.-Erstbezug- alles neu und unbenutzt.
.-Großzügiger Wohn/ Essbereich mit Zugang zur Terrasse;
.-Modere Einbauküche Laminatboden in Holzoptik
.- Bad mit Dusche, WC und Waschmaschinenanschluss.
.-Terrasse zum Garten
.-Z.Tl. bodentiefe Fenster

Sonstige Angaben

Den Wohnberechtigungsschein müssen Sie bei der zuständigen Gemeinde beantragen.
Bitte verwenden Sie das vorgeschriebene Formular. Dieses erhalten Sie bei der Gemeinde.
Tipp: Am besten beantragen Sie den Wohnberechtigungsschein persönlich. So können Sie auch direkt klären, welche Unterlagen Sie in Ihrem Fall vorlegen müssen.
Einen Wohnberechtigungsschein benötigen Sie, um eine geförderte und gebundene Sozialmietwohnung beziehen zu können. Sie müssen ihn dem Vermieter oder der Vermieterin übergeben, wenn Sie in eine Sozialmietwohnung einziehen. Der Wohnberechtigungsschein gilt auch für Ihre Haushaltsangehörigen.

Der Wohnberechtigungsschein bietet nur die Möglichkeit, einen Mietvertrag für eine Sozialmietwohnung abzuschließen. Einen Anspruch auf eine Sozialmietwohnung haben Sie damit nicht. Sollten Sie bedürftig sein ist die Miete durch diese Bescheinigung wesentlich günstiger als normale Mieten-
Für die Einbauküche ist monatlich ein Zuschlag zur Miete von € 22,-- unabhängig von der Wohnungsmiete zu bezahlen.

Ansprechpartner

eigenständige Maklerin

Frau Margarete Meininger-Kern

eigenständige Maklerin

Schlossgärten 22
74423 Obersontheim

Telefon1

01703187343

mobile

01703187343

Email

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